Das Raucherzelt Seit dem 1. August haben drei Bundesländer haben einen verschärften Nichtraucherschutz eingeführt - in zweien gilt ein Rauchverbot für Gaststätten. Das strengste Rauchverbot, das es je in Deutschland gab wird von Gesetztessalven begleitet. Der Regelungsdschungel des Gesetztes sieht bisweilen vor, das durchnummerierte Aschenbecher in abgetrennte Räume müs-sen oder vor die Tür. Der Besuch der Kneipe gerät so zum Strassentreff. Die Ämter der Hauptstadt sehen die Kontrolle des Qualmverbots bereits durch Personalmangel gefährdet - und fordern nun eine spezielle Raucherpolizei. Künftig soll das Rauchen nur noch in Bereiche erlaubt sein, die laut Gesetz mit Rauchfilteranlagen so ausgestattet sind, dass kein Qualm in ein mit Rauchbeschränkung belegtes Areal dringen kann. Die Tabakindustrie hat die Zeichen der Zeit erkann und setzt verstärkt auf die Entwicklung ein er Raum-Filteranlagen. Deutsche Forschungszentren wollen Gelder der Tabakkonzerne nicht dort “investiert” sehen wo andersorts Werbekampagnen laufen. Schon munkelt es im Gesundheitsministerium von einem Gütesiegel für Gast-stätten. Wenn der Gerüchtequalm sich verzogen hat, bleibt als Dankeschön die Nichtraucher-Steuer übrig. Wer wird den da gleich an die frische Luft gehen? Derart berühmt wird ein Zelt selten: Bundesweit Schlagzeilen machte ein Gastronom mit einem Raucherzelt, das er in seiner Kneipe aufstellte. In diesem Festzelt zogen sich die Raucher zum Qualmen zurück. Das Pagodenzelt in der Gaststube war gedacht als Aktion gegen das am 1. August erlassene Nichtraucherschutzgesetz in Baden-Württemberg. Nun wird es abgebaut. “Ich mache das, weil mir das Zelt im Weg steht, nicht, weil es rechtswidrig ist”, sagt er. Freie Entfaltungsmöglichkeit bietet das mobile RaucherZelt. Weitsichtig ist es mit einer Rauchfilteranlage ausgestattet worden. Sein gefälliges Äusseres vermag durch eine todschicke schwarze Membranbespannung auch dem Nichtrauchenden Besucher zu gefallen. |
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