Raucherzelt

Das Raucherzelt

Seit dem 1. August haben drei Bundesländer
haben einen verschärften Nichtraucherschutz eingeführt - in zweien gilt ein Rauchverbot für Gaststätten.
Das strengste Rauchverbot, das es je in
Deutschland gab wird von Gesetztessalven
begleitet. Der Regelungsdschungel des Gesetztes
sieht bisweilen vor, das durchnummerierte
Aschenbecher in abgetrennte Räume müs-sen
oder vor die Tür. Der Besuch der
Kneipe gerät so zum Strassentreff.

Die Ämter der Hauptstadt sehen die Kontrolle
des Qualmverbots bereits durch
Personalmangel gefährdet - und fordern nun
eine spezielle Raucherpolizei. Künftig soll
das Rauchen nur noch in Bereiche erlaubt
sein, die laut Gesetz mit Rauchfilteranlagen
so ausgestattet sind, dass kein Qualm in ein
mit Rauchbeschränkung belegtes Areal dringen
kann. Die Tabakindustrie hat die
Zeichen der Zeit erkann und setzt verstärkt
auf die Entwicklung ein er Raum-Filteranlagen.
Deutsche Forschungszentren
wollen Gelder der Tabakkonzerne nicht dort “investiert” sehen wo andersorts
Werbekampagnen laufen.
Schon munkelt es im Gesundheitsministerium von einem Gütesiegel für Gast-stätten. Wenn der
Gerüchtequalm sich verzogen hat, bleibt als
Dankeschön die Nichtraucher-Steuer übrig.
Wer wird den da gleich an die frische Luft
gehen?

Derart berühmt wird ein Zelt selten:
Bundesweit Schlagzeilen machte ein Gastronom mit einem Raucherzelt, das er in seiner Kneipe aufstellte. In diesem Festzelt
zogen sich die Raucher zum Qualmen zurück.
Das Pagodenzelt in der Gaststube war gedacht als Aktion gegen das am 1. August erlassene Nichtraucherschutzgesetz
in Baden-Württemberg. Nun wird es abgebaut.
“Ich mache das, weil mir das Zelt im
Weg steht, nicht, weil es rechtswidrig ist”,
sagt er.
Freie Entfaltungsmöglichkeit bietet das
mobile RaucherZelt.
 
aktiver Nichtraucherschutz

Weitsichtig ist es mit
einer Rauchfilteranlage ausgestattet worden.
Sein gefälliges Äusseres vermag durch
eine todschicke schwarze
Membranbespannung auch dem
Nichtrauchenden Besucher zu gefallen.
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