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DIE DENKWÜRDIGEN ABENTEUER DES MR. FLYTE CASE
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Liedgut - Comic - Werbespot
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Damit
ist eigentlich schon alles gesagt. Es ist eine faktische Werkverbindung mit dem Liedgut Komik, das ist hier auch drin. aus der Begründung Inweit hier eine
Übernahme von Elementen des Comics des Verfügungsbeklagten
gegeben sein soll, ist nicht ersichtlich, noch weniger, dass derartige
Elemente schutzfähig sein sollten. Im übrigen ist darauf
hinzuweisen, dass das Känguruh im Comic des
Verfügungsbeklagten von rechts nach links hüpft, im Spot von
links nach rechts. 3. Die
einstweilige Verfügung war daher mit der weiteren Kostenfolge des
¤ 91 ZPO aufrechtzuerhalten. |
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